Anträge der SPD-Stadtratsfraktion

Anträge der SPD- Fraktion zur Aufnahme in die Haushaltsberatungen 2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lippert, die SPD Fraktion beantragt folgenden Vorschlag in die Haushaltsberatung 2017 und in die Finanzplanung 2017 aufzunehmen.

1. Innenstadtpflaster

Wir beantragen, die etwa 30 Meter lange Verbindung zwischen der Mainstraße und der Obertorstraße, zwischen Hotel Koppen und Familie Fischlein, mit einem fußgängerfreundlichen Belag auszustatten.

Dazu sind die entsprechenden Mittel in den HHplan 2017 einzustellen.

Begründung: Diese Verbindung ist wegen der Parkplätze am Mainufer und in der Mainstraße eine der meistbegangen Fußwege im Stadtgebiet. Die Pflastersteine sind in diesem Bereich besonders grob und werden durch das leichte Gefälle beim starken Regen ausgespült. Diese kurze Strecke wäre ein Anfang eines fußgängerfreundlichen Belages im Stadtgebiet.

Desweiteren möchten wir an unsere Anträge zum HHPlan 2016 erinnern.

Buswartehäuschen

Wie schon im vergangenen Jahr, wo unser Wunsch leider keine Berücksichtigung fand, beantragt die SPD-Fraktion die Aufstellung von Buswartehäuschen im Kernstadtbereich. Dafür ist ein entsprechender Haushaltsansatz einzustellen. Begründung: Buswartehäuschen sind in allen Ortsteilen vorhanden, manchmal sogar mehrfach, nur in der Kernstadt nicht. Solche Unterstellmöglichkeiten gehören zum Standard jeder Kommune. Sie bieten nicht nur Schülern Schutz, sondern auch den anderen Nutzern des ÖPNV, vor allem auch älteren und behinderten Mitbürgern.

Aktualisierung der Bauleitplanung gemäß § 1 (3) Baugesetzbuch

Die Vergangenheit (siehe Schaippach, Mühlwiesen 2 oder aktuell Bauvorhaben Neubau eines Lebensmittelmarktes im Osten Gemündens) hat der SPD-Fraktion aufgezeigt, dass die Bauleitplanung Gemündens einer Aktualisierung bedarf. Deshalb beantragt die SPD-Fraktion dass der Stadtrat über den aktuellen Stand der Bauleitplanung und der Bebauungspläne in einer gesonderten Sitzung unterrichtet wird und gleichzeitig ist im Haushalt 2016 einen Ansatz für die Aktualisierung der Bauleitplanung gem. § 1 (3) Baugesetzbuch einzustellen. Begründung: Für ein effektives Stadtmanagement sind aktuelle Planungsunterlagen die grundlegende Voraussetzung. Das betrifft den bestehenden Flächennutzungsplan, sowie die daraus resultierenden, beziehungsweise neu zu erstellenden Bebauungspläne. Diese Pläne müssten den geänderten Gegebenheiten seit ihrem Bestehen, als auch der angestrebten Entwicklung der Stadt Rechnung tragen. Beispiele wären die Umwandlung von Industrie- und Gewerbegebieten in Mischgebiete oder Wohngebiete, oder andere neue Zuordnungen und Erschließungen. Auch die Anpassung von Naturparkgrenzen, soweit erforderlich, wäre zu berücksichtigen, um einen gestalterischen Handlungsspielraum herzustellen. Dieser Handlungsspielraum ist für zukunftsweisende Vorhaben, wie Gewerbeansiedlungen und attraktive Wohnbebauung unabdingbar. In diesem Zusammenhang wären unter anderem nicht realisierte Bebauungspläne sowie angedachte und nicht umgesetzte Vorhaben zu prüfen und zu bewerten. Zu den Gestaltungszielen zählen wir ausdrücklich die vorrangige Bebauung von Baulücken und die Bemühungen, Leerstände in der Kernstadt und in den Stadtteilen abzubauen, beziehungsweise zu vermeiden.

Für die SPD-Fraktion

Irmgard Pröschl