Anträge der SPD- Fraktion zur Aufnahme in die Haushaltsberatungen 2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lippert, die SPD Fraktion beantragt folgenden Vorschlag in die Haushaltsberatung 2018 und in die Finanzplanung 2018 aufzunehmen.
Grundsätzliches:
Wir, die SPD-Fraktion, sehen unsere Anträge nicht als Forderungen, sondern eher als Grundlagen für die Weiterentwicklung der Stadt Gemünden. Weil uns die Finanzlage der Stadt sehr wohl bewusst ist, sollen die beantragten Mittel auch nicht als festzuschreibende Größe zu verstehen sein, sondern als verantwortbare Richtwerte, um die angesprochenen Maßnahmen in Angriff zu nehmen, beziehungsweise fortzuführen.
1. Buswartehäuschen
Die Ausführung unseres Antrags zum Haushalt 2017 (Wiederholung des Antrags für 2016) zur Aufstellung von Buswartehäuschen im Kernstadtbereich, der vom Stadtrat einstimmig angenommen wurde, hat sich vor allem wegen der lange fehlenden Zuschuss-Zusagen verzögert. Wir möchten an diesen Beschluss erinnern und die weitere Einrichtung von Wartehäuschen oder ähnlichen Unterstellmöglichkeiten für die Kernstadt vorsehen.
Dazu beantragen wir einen ähnlichen Haushaltsansatz wie im bisherigen Haushalt.
2. Straßenbeleuchtung
Bei der Straßenbeleuchtung beantragen wir, die neuralgischen Standorte zu prüfen, gegebenenfalls durch Ortseinsicht, Erweiterungen und notwendige Verbesserungen aufzunehmen und das beim Ansatz der Mittel zu berücksichtigen. Beispiele: schlechte Lichtkegel in der Gartenstraße, Ausleuchtung in Kleinwernfeld am Steg.
3. Städtische Liegenschaften
Wir beantragen eine Liste der städtischen Liegenschaften zu erstellen, mit der Bewertung, ob diese von der Stadt noch gebraucht werden oder nicht (Nutzung, Prüfung der Wirtschaftlichkeit – Miete oder Verkauf?)
Ziel ist es, eventuell Gebäude zu veräußern, beispielsweise an Vereine oder Organisationen.
Wegen fehlender Lagerflächen für Gerätschaften und Inventar der Stadt sollte geprüft werden, ob eine neue Geräte- und Lagerhalle im Bauhof oder in dessen Nähe günstiger wäre, als die dezentralen, mehr oder weniger provisorischen Lagerstellen.
Dafür sollten die Kosten ermittelt und in einem Ansatz im Haushalt vorgesehen werden. (Planung usw.).
4. Aufsitzmäher für Campingplatz Saaleinsel
Wir beantragen die Anschaffung eines eigenen Aufsitzmähers für die etwa drei Hektar große Rasenfläche des Platzes. Der alte Rasenmäher ist reparaturanfällig, unzweckmäßig und unwirtschaftlich. Mit einem geeigneten Aufsitzmäher mit Hochentleerung könnten die Mäharbeiten schneller und wirtschaftlicher komplett vom Platzwart durchgeführt werden. Dadurch würde der Bauhof gerade in der Hochsaison entlastet.
Wir schlagen deshalb vor, dafür im Haushalt einen Betrag von 12 000 Euro einzustellen.
5. Kindergarten St. Martin Gemünden
Im Kindergarten St. Martin herrscht akuter Platzmangel. Die ohnehin schon beengten Verhältnisse sind durch die steigende Zahl von Kindern noch schwieriger geworden. Wir halten es daher für erforderlich, eine bereits mehrfach angedachte Erweiterung zu konkretisieren und beantragen daher die Prüfung der Möglichkeiten, Planung und Förderungssituation.
Dafür soll im neuen Haushalt ein angemessener Betrag eingestellt werden.
6. Feuerwehrfahrzeug und Stellplatz in Hofstetten
Das aktuelle Fahrzeug ist Baujahr 1983, es könnte mittlerweile das H-Kennzeichen erhalten als Oldtimer. Die Pumpe ist noch eine Zweitaktpumpe, wie sie früher in der DDR Verwendung fand.
In diesem Zusammenhang beantragen wir eine generelle Lösung anzustreben, da modernere Fahrzeuge nicht mehr in die alte Garage passen. Der Querträger am Tor wurde bereits einmal nach oben versetzt, mehr ist nicht möglich.
Auch wegen der äußerst beengten Raumverhältnisse, die nicht einmal die Aufnahme der gesamten Schutzkleidung ermöglichen, ist eine grundlegende Lösung überfällig, wie sie alle vergleichbaren Ortsteile in Gemünden bereits haben. Zudem hat das Gebäude keine gute Bausubstanz.
Wir beantragen daher, einen Betrag im Haushalt vorzusehen, um beispielsweise ein Grundstück für ein neues Gebäude zu erwerben und weitere Planungen in Auftrag zu geben. Das Fahrzeug wird höchstwahrscheinlich die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) nicht mehr bestehen, deshalb kann unseres Erachtens eine grundlegende Lösung des Problems nicht verschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ferdinand Heilgenthal