Die enge Ortsdurchfahrt zu Beginn der Mühltorstraße am Rand der Altstadt (Staatsstraße 2302) stellt eine große Gefahrenquelle dar. Die Anlieger haben sich mit einer Unterschriftenliste und einem Antrag für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an die Stadt gewandt. Wir möchten diese Forderung unterstützen.
Der nur an einer Seite vorhandene Gehweg als Anbindung des Mühltorviertels an die Stadt ist an der schmalsten Stelle nur 40 cm breit, zudem ist die Fahrbahn noch verengt. Als Schulweg - und generell für Kinder - ist diese Verbindung an die Stadt als sehr gefährlich anzusehen. Aber auch ältere Menschen mit Rollator oder Familien mit Kinderwagen können die Stelle nicht passieren, ohne auf die Straße zu treten. Rollstuhlfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Das kann lebensgefährlich sein, zumal der überörtliche Schwerlastverkehr wegen der Maut diese Straße zunehmend als Ausweichroute nutzt. Kraftfahrzeuge dürfen dort mit 50 km/h durchfahren und nicht wenige überschreiten sogar diese zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Das bedeutet für Fußgänger - und wegen der relativ engen Fahrbahn auch für Radfahrer - eine nicht kalkulierbare Gefahr. Durch das Neubaugebiet Mühlwiesen II wird dieser Engpass künftig noch mehr frequentiert.
Übrigens steht bis heute dort kein entsprechendes Verkehrszeichen, das auf die Verengung hinweist, oder vor Fußgängern warnt, obwohl auch die Privatautos breiter geworden sind.
Dazu kommen vermehrte Abgase und ein erhöhter Lärmpegel durch schnell fahrende Fahrzeuge, der besonders in den Nachtstunden für die unmittelbaren Anlieger in den beiden gegenüberliegenden Häuserzeilen eine erhebliche Belastung mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit darstellt.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt traten im Mai 2017 die neuen Regelungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)“ in Kraft. Darin wurde in weiten Teilen die Kompetenz zur Einrichtung von 30 km/h-Bereichen auf die Kommunen übertragen. In Bayern liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Staatstraßen allerdings nach wie vor grundsätzlich beim Staat. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Stadt Gemünden aus Verantwortung für ihre Bürger und im Sinne der Anlieger beim zuständigen Landratsamt Main-Spessart für den betroffenen Bereich in der Mühltorstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragen soll.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2012 auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kramm (Bündnis 90/Grüne) hinweisen. Daraus geht hervor, dass in solchen Fällen – wie in der Mühltorstraße – die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung nach einer Einzelfallprüfung möglich ist.
Wir beantragen, diese Problematik im Stadtrat zu beraten, mit dem Ziel, in der Mühltorstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu erreichen. Die Stadt Gemünden soll von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen, der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss fassen und die Verwaltung in diesem Sinne einen Antrag an das Landratsamt Main-Spessart stellen.